Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Leistungspflichten
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Reinigung und Wartung der vereinbarten Objekte im abgestimmten Turnus.
- Alle erforderlichen Reinigungsmittel, Maschinen und Arbeitskräfte werden vom Auftragnehmer gestellt.
- Ausfallzeiten durch Krankheit oder Urlaub beeinträchtigen die Leistung nicht.
- Der Auftraggeber stellt Strom, Wasser und einen abschließbaren Geräteraum unentgeltlich zur Verfügung.
1.2 Digitale Einsatzplanung und Zeiterfassung
- Die Einsatzplanung erfolgt digital, tagesgenau und objektbezogen.
- Jeder Reinigungseinsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Objektstandort dokumentiert.
- Mitarbeiter stempeln sich am Objektstandort ein und aus; dabei wird der GPS-Standort erfasst und mit dem hinterlegten Objektstandort abgeglichen.
- Die Zeiterfassung erfolgt sowohl beim Arbeitsbeginn als auch beim Arbeitsende und dient der transparenten Nachweisführung.
1.3 Nachhaltige Betriebsführung
- Der Auftragnehmer betreibt eine firmeneigene Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung.
- Der erzeugte Strom wird zur Versorgung technischer Geräte und zur Ladung der firmeneigenen Elektrofahrzeuge genutzt.
- Zusätzlich wird aufbereitetes Wasser für die betrieblichen Waschmaschinen verwendet, in denen die Wischbezüge für die Kundenobjekte hygienisch gereinigt werden.
2. Terminplanung und Durchführungsfristen
- Beginn und Ende der Reinigungsarbeiten werden schriftlich vereinbart.
- Schriftlich bestätigte Termine gelten als verbindlich.
- Nicht eingehaltene Termine durch den Auftraggeber sowie daraus entstehende Fahrt-, Rüst- oder Wartezeiten gehen zu dessen Lasten.
2.1 Digitale Kommunikation
- „Schriftlich“ umfasst auch elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail), sofern eindeutig zuordenbar.
- Eine E-Mail gilt als rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer beantwortet oder bestätigt wurde.
3. Umgang mit Räumlichkeiten und Inventar
- Der Auftragnehmer meldet Schäden oder Mängel unverzüglich dem Auftraggeber.
- Für Schäden durch unsachgemäß platzierte Gegenstände haftet der Auftragnehmer nicht.
- Räumlichkeiten werden nach Abschluss – sofern vereinbart – durch das Personal des Auftragnehmers ordnungsgemäß verschlossen.
4. Haftung und Mängelregelung
- Schäden durch das Personal sind binnen 24 Stunden schriftlich zu melden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf Materialbeschaffenheit, verdeckte Mängel, unsachgemäße Vorbehandlung oder frühere Schäden zurückzuführen sind.
- Fleckenentfernung erfolgt nur bei materialschonender Ausführung.
- Versicherungsschutz besteht durch Betriebshaftpflichtversicherung mit definierten Ausnahmen.
5. Geschäftsbedingungen für Textil- und Teppichreinigung
- Die Reinigung erfolgt fachgerecht und materialschonend.
- Das Reinigungsverfahren kann auf Wunsch schriftlich abgestimmt werden.
- Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe schriftlich beanstandet werden.
- Aus verspäteter Ausführung oder Auslieferung können keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden.
6. Vertragslaufzeit und Verlängerung
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
- Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine Kündigung vor Ablauf des letzten Quartals erfolgt.
7. Zahlungsmodalitäten
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
- Leistungen ohne Rechnungsstellung sind bei Übergabe sofort zu bezahlen.
- Gebäudereiniger sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen; solche Zahlungen werden nicht anerkannt.
8. Verbot der Abwerbung von Personal, Subunternehmen und vertraglich gebundenen Kräften
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für zwölf Monate nach Vertragsende keine fest angestellten Mitarbeiter, eingesetzten Subunternehmer oder deren Personal sowie externe Kräfte ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers abzuwerben oder zu beschäftigen.
- Ein Verstoß zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern bzw. drei Monatsdurchschnittsumsätzen, mindestens jedoch 4.500 €, nach sich.
- Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnung zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
9. Sonderreinigungen und Zusatzleistungen
- Sonderreinigungen sind Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsverzeichnisses.
- Diese Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach Aufwand oder separater Preiskalkulation vergütet.
- Sonderreinigungen werden mit konkretem Zeitfenster und Objektbezug dokumentiert.
10. Vertragsanpassung bei Objektänderung
- Änderungen in Fläche, Nutzung oder Zugänglichkeit des Objekts sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer erstellt daraufhin eine Nachkalkulation oder ein neues Angebot.
- Die Leistung wird erst nach schriftlicher Anpassung und Bestätigung durch beide Parteien erbracht.
11. Reklamationen und Reaktionszeiten
- Reklamationen müssen umgehend gemeldet werden.
- „Umgehend“ bedeutet: innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung.
- Berechtigte Mängel werden binnen einer Woche behoben.
- Eine schnelle Rückmeldung ermöglicht eine zügige Nachbesserung.
12. Ticketsystem für Kundenanfragen
- Der Auftragnehmer stellt ein digitales Ticketsystem zur Verfügung.
- Der Auftraggeber kann Anfragen jeglicher Art per E-Mail, QR-Code oder telefonisch übermitteln.
- Jede Anfrage wird systemseitig erfasst und einem Bearbeitungsprozess zugeordnet.
- Der aktuelle Bearbeitungsstand wird dem Absender automatisch oder manuell mitgeteilt.
13. Ergänzende Sonderregelungen
- Schaufenster und Fensterbänke müssen zum Reinigungstermin geräumt sein, andernfalls entfällt die Haftung.
- Die Durchführung der Leistungen erfolgt unabhängig von Witterungsverhältnissen.
- Reinigungen außerhalb der regulären Arbeitszeit unterliegen tariflichen Zuschlägen.
- Höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Umzüge) führt nicht zur Vertragsauflösung, kann aber den Umfang ändern.
- Preisanpassungen erfolgen ausschließlich gemäß tariflicher Entwicklungen.
- Bei Inhaberwechsel ist der Vertrag von der jeweiligen Nachfolgepartei zu übernehmen..
14. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO zur Vertragserfüllung verarbeitet.
15. Gerichtsstand und Recht
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wismar.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Baltic Gebäudereinigung GmbH & Co. KG
Am Berg 6
23972 Dorf Mecklenburg OT Steffin
Stand: Oktober 2025
Baltic Gebäudereinigung GmbH & Co. KG
Am Berg 6
23972 Dorf Mecklenburg OT Steffin
Stand: Oktober 2025